Für die Bestimmung der Heizgeräteart und der Heizleistung
sind die Art und Größe des zu beheizenden Raumes maßgebend. Mit den
nachfolgenden Faustformeln geben wir Ihnen Richtwerte für die oft
erforderlichen schnellen Entscheidungen - sofern die Wärmebedarfsberechnungen
eines Architekten vorliegt, ist diese natürlich vorzuziehen.
Die Faustformeln
für Gebäude und Hallen gehen von einer max. Temperaturerhöhung (Differenz
zwischen der niedrigsten, angenommenen Außentemperatur und der gewünschten
Innentemperatur) von 30 K (30 °C) aus.Für davon abweichenden Temperaturerhöhungen ist die gemäß Formel ermittelte Leistung je 5 K (5° C) um 17% zu reduzieren oder zu erhöhen.
Unsanierte Altbau-Räume oder Rohbauten vor Anbringung der
Wärmedämmung
Öl- oder Gasheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,058 = Heizleistung (kW)
Elektroheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,041 = Heizleistung (kW)
Altbau-Räume mit mittelmäßiger Wärmedämmung
Öl- oder Gasheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,040 = Heizleistung (kW)
Elektroheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,030 = Heizleistung (kW)
Neubau-Räume mit fertig gestellter Wärmedämmung
Öl- oder Gasheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,025 = Heizleistung (kW)
Elektroheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,020 = Heizleistung (kW)
Gewächshäuser und Zelte
Anders als bei Gebäuden und Hallen, sollte für die
Wärmebedarfsberechnung bei Gewächshäusern und Zelten nicht der Rauminhalt,
sondern die gesamte äußere Oberfläche in Quadratmeter (m²) als Berechnungsbasis
dienen, weil sich die Wärmeverluste solcher Bauten weitgehend proportional zu den äußeren Flächen
verhalten.
Gewächshäuser und Zelte ohne Wärmedämmung
Öl- oder Gasheizer:
Äußere Oberfläche (m²) x Faktor 0,0064 x Temp.-Erhöhung =
Heizleistung (kW)
Gewächshäuser mit Doppelverglasung oder Doppelfolie,
Thermo-Zelte
Öl- oder Gasheizer:
Äußere Oberfläche (m²) x Faktor 0,0037 x
Temp.-Erhöhung = Heizleistung (kW)
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